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Schornsteinfegermeister

Patrick Wilhelm
Gebäudeenergieberater  (HWK)

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Energienews


15.09.2020

Corona-gerechte Umrüstung: Regierungskoalition plant Förderung für Lüftungstechnik

Ein Förderprogramm zur Corona-gerechten Umrüstung von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten will die Regierungskoalition auflegen. Vorgesehen sind Finanzmittel in Höhe von 500 Millionen Euro, befristet auf 2020 und 2021. Darauf weist der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) hin.

 „Damit trägt die Politik der Erkenntnis Rechnung, dass raumlufttechnische Anlagen deutlich zur Reduktion der Infektionsgefahr in Gebäuden beitragen", kommentiert FGK-Geschäftsführer Günther Mertz. Aus wissenschaftlichen Studien wisse man, dass insbesondere Klima- und Lüftungsanlagen mit einem hohen Außenluftanteil die Aerosolkonzentration verringern würden und damit eine mögliche Virenlast in geschlossenen Räumen. Daher begrüßt der Verband die Entscheidung für das Förderprogramm. Er empfiehlt, Lüftungsanlagen in allen Bereichen für einen hygienischen Betrieb zu ertüchtigen, vor allem solche, die mit einem geringen Außenluftanteil betrieben werden.

Welche Lüftungsanlagen wie umzurüsten sind

Die meisten Systeme verfügen über eine Lüftungsfunktion mit Außenluft, die das Infektionsrisiko vermindert. „Neben der Außenluftversorgung spielen auch die Hygienekontrolle, die Reinigung, Filterung und eine mögliche UVC-Entkeimung eine Rolle“, erklärt Mertz. Räume ohne Lüftungsanlagen könnten im Hinblick auf Covid-19 kurzfristig mit Sekundärluftfiltern oder UVC-Desinfektion ertüchtigt werden. „Diese Lösung stellt allerdings keinen Ersatz für eine Versorgung mit Außenluft dar, da sie einige für die Lüftung relevante Parameter nicht berücksichtigt“, warnt der Verbandschef. Filter und Desinfektion ohne weitere Maßnahmen würden keinesfalls genügen, um Außenluftqualität zu erreichen, da Kohlendioxid, gasförmige Stoffe und Gerüche im Raum verblieben. Zielführend sei es, die Anlagen so nachzurüsten, dass sie bedarfsgeregelt mit einem möglichst geringen Umluftanteil betrieben werden können. Quelle: FGK / jb

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